Pastoralrat

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Pastoralrat

Der Pastoralrat ist sozusagen der Pfarrgemeinderat einer Pfarreiengemeinschaft und setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Neben dem leitenden Pfarrer gehören alle weiteren Priester und Diakone im Seelsorgedienst dazu (außer den Pensionären); ebenso alle hauptberuflichen Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter, die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte, ein Vertreter der Kirchenpfleger (bei uns der Gesamtkirchenpfleger), die Beauftragten für die Bereiche Liturgie, Verkündigung, Diakonie (Caritas), Kinder- und Jugendpastoral, Ehe u. Familie, Seniorenarbeit, zwei Vertreter aus der Gruppe der Jugendlichen, zusätzlich Beauftragte für Schöpfung bewahren, Ökumene und die Verbände.

Aufgaben

Der Pastoralrat dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde durch die Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Er berät und unterstützt den Pfarrer in seinen Aufgaben, als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarreiengemeinschaft einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig.

Die Aufgaben des Pastoralrates bestehen unter anderem darin, das Bewusstsein für die Mitarbeit in der Pfarreiengemeinschaft sowie die ökumenische Zusammenarbeit zu fördern, pastorale Schwerpunkte festzulegen, Anregungen für die Gestaltung der Gottesdienste einzubringen, die Anliegen aller Katholiken in der Öffentlichkeit zu vertreten und für die Kirche im gesellschaftlichen Leben der politischen Gemeinde zu sorgen.

(Quelle: Satzung für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Augsburg in der aktuellen Fassung)

Vorsitzender des Pastoralrats: Martin Dittebrand, PGR-Vorsitzender St. Martin Merching

Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Werner Schrom, St. Martin Merching

Ziele und Aufgaben des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde durch die Verwirklichung des Heilsdienstes und Weltauftrags der Kirche. In pastoralen Fragen berät und unterstützt er den Pfarrer in seinen Aufgaben. Als Organ des Laienapostolats wird er, ohne in die Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrgemeinde einzugreifen, in eigener Verantwortung tätig (vgl. Satzung für Pfarrgemeinderäte, § 2 beide Alternativen). Dies betrifft insbesondere sein gesellschaftspolitisches Engagement, das in den verschiedenen Ausfächerungen des menschlichen Lebens in der Pfarrgemeinde zum Tragen kommen sollte, beispielsweise in Berufs- und Arbeitswelt.

Der Pfarrgemeinderat ist das pastorale Laiengremium, dessen Ziel eine lebendige christliche Gemeinde in einer säkularisierten Gesellschaft ist. Seine wichtigste Aufgabe ist dabei, die Grunddienste der Kirche Gottesdienst (geistliches Leben), Verkündigung (christliches Lebenszeugnis in Tat und Wort), Diakonie (Nächstenliebe und soziales Engagement) mitzutragen und zu verwirklichen.

Pfarrgemeinderäte sind „Gottes Mitarbeiter am Evangelium“ (1 Thess 3,2). Sie tragen Mitverantwortung an der Entfaltung der Geistesgaben in der Gemeinde und für die Menschen in ihrem Umfeld. Sie sind aufgerufen, in allem zusammenzuarbeiten, nicht zuletzt in den sozialen Bereichen, und die Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft zu wahren.

Es sollten die verschiedenen Gruppierungen der Pfarrei im Pfarrgemeinderat vertreten sein, damit ein breites Spektrum von Ideen und Anregungen zur Mitgestaltung in die Arbeit einfließen kann.

Eine lebendige Gemeinde braucht zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu ist es hilfreich, thematisch orientierte Sachausschüsse im Pfarrgemeinderat einzurichten oder zumindest Sachbeauftragte für bestimmte Bereiche zu benennen, die das entsprechende Anliegen hauptsächlich verfolgen. Jede und jeder sollte dabei die eigene Rolle finden können. Zwei besondere Aufgabenfelder sind die Jugend und die Familie.